Demircan Core Operations | DEMCO.ai
Stand: 18. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Demircan Core Operations, handelnd unter DEMCO.ai, gegenüber Kunden, Auftraggebern, Unternehmen, Organisationen und sonstigen Vertragspartnern.
Die Leistungen umfassen insbesondere Consulting, Unternehmensberatung, People Strategy, Recruiting Advisory, Diagnostik, Assessments, Surveys, Events, Workshops, Digital Transformation, Prozessoptimierung, Datenanalyse, Projektbegleitung und damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträgen oder schriftlichen Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, gehen diesen AGB und abweichenden Vereinbarungen vor.
Ob gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten anwendbar sind, richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragszweck und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Kriterien. Die Bezeichnung als Geschäftskunde, eine Firmenadresse oder eine entsprechende Angabe im Buchungsvorgang allein schliesst solche Rechte nicht aus.
2. Anbieter / Vertragspartner
Demircan Core Operations
DEMCO.ai
Gitschenstrasse 1
6460 Altdorf UR
Schweiz
Inhaber: Yilmaz Demircan
UID: CHE-351.709.576
Handelsregister-Nummer: CH-120.1.003.557-9
E-Mail: info@demco.ai
Telefon: +41 76 700 02 01
3. Vertragsschluss
Angebote von Demircan Core Operations sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen beider Parteien über die vereinbarte Leistung und, bei kostenpflichtigen Leistungen, die Vergütung zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung, Bestätigung einer Offerte per E-Mail oder eine ausdrücklich bestätigte Buchung erfolgen. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden.
Das blosse Aufrufen oder Nutzen der Website, eine Anfrage oder die Nutzung der allgemeinen Website-Beratung begründen weder einen kostenpflichtigen Auftrag noch eine Zustimmung zu diesen AGB.
Terminbuchungen für kostenlose Erstgespräche begründen keinen kostenpflichtigen Folgeauftrag. Eine entgeltliche Zusammenarbeit bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4. Kostenlose Erstgespräche
Kostenlose Erstgespräche dienen der ersten Orientierung, Bedarfsklärung und Einschätzung einer möglichen Zusammenarbeit.
Ein kostenloses Erstgespräch stellt keine abschliessende Beratung, keine verbindliche Empfehlung, kein Angebot und keine Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar.
Gebuchte Erstgespräche sollten rechtzeitig abgesagt oder verschoben werden, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist. Bei wiederholtem Nichterscheinen kann Demircan Core Operations weitere kostenlose Termine ablehnen.
5. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
Demircan Core Operations erbringt Dienstleistungen sorgfältig, professionell und nach bestem Wissen. Geschuldet ist grundsätzlich eine Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, personeller, organisatorischer, diagnostischer, finanzieller oder sonstiger Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Analysen, Einschätzungen, Empfehlungen, Rollenprofile, Interviewleitfäden, Scorecards, Kommunikationsstandards, Kennzahlen, Diagnostikergebnisse, Roadmaps, Konzepte und Projektunterlagen dienen als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage.
Die finale Verantwortung für unternehmerische, personelle, organisatorische, technische oder sonstige Entscheidungen liegt beim Kunden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass von ihm bereitgestellte Informationen, Daten, Unterlagen, Personendaten, Betriebsinformationen, Bewerbungs-, Kandidaten-, Interview-, Scorecard- oder Diagnostikdaten rechtmässig übermittelt und verwendet werden dürfen.
Bei fehlender, verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Mitwirkung stimmen die Parteien notwendige Anpassungen ab. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen vor ihrer Ausführung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden zu Umfang und Kosten nach den Abschnitten 7 und 8. Gesetzlich begründete Ansprüche bleiben unberührt.
7. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
Honorare, Pauschalen, Tagessätze, Projektpauschalen, Retainer, Spesen, Drittanbieter- und Zusatzkosten richten sich nach der jeweiligen Offerte oder individuellen Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Preise in Schweizer Franken CHF angegeben. Gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden werden vor Vertragsschluss Gesamtpreise einschliesslich der jeweils gesetzlich geschuldeten Steuern, Abgaben und obligatorischen Zuschläge mitgeteilt. Gegenüber Geschäftskunden wird vor Vertragsschluss ausgewiesen, welche Steuern und Kosten enthalten sind oder hinzukommen.
Lässt sich der Gesamtpreis wegen der Art der Leistung im Voraus nicht vernünftigerweise bestimmen, werden die Berechnungsgrundlage, die anwendbaren Ansätze und mögliche zusätzliche Kosten vor Vertragsschluss klar vereinbart. Nicht bereits vereinbarte kostenpflichtige Leistungen und Kostenüberschreitungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann Demircan Core Operations Leistungen zurückhalten, Termine verschieben, weitere Arbeiten sistieren und Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend machen, soweit die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen.
8. Spesen und Drittanbieter-Kosten
Spesen, Reisezeiten und Drittanbieter-Kosten werden nur zusätzlich verrechnet, wenn Art und Betrag oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage vor ihrer Beauftragung oder Entstehung ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurden. Bereits im Gesamtpreis enthaltene Kosten werden nicht nochmals verrechnet.
Ist eine vereinbarte Kostengrenze voraussichtlich nicht einzuhalten, holt Demircan Core Operations vor weiteren kostenpflichtigen Schritten die ausdrückliche Zustimmung des Kunden ein.
9. Termine, Verschiebungen und Absagen
Vereinbarte Termine sind von beiden Parteien mit angemessener Sorgfalt einzuhalten.
Kostenlose Erstgespräche können kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig.
Für kostenpflichtige Termine gelten vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Absage- und Verschiebungsbedingungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind. Zwingende Beendigungsrechte, insbesondere nach Abschnitt 24, werden dadurch nicht eingeschränkt. Ohne solche Vereinbarung gelten keine pauschalen Stornogebühren, auch nicht bei Nichterscheinen.
Bei einer Absage werden bereits erbrachte vereinbarte Leistungen einschliesslich geleisteter Vorbereitung und nachgewiesene, vorgängig genehmigte, nicht mehr vermeidbare Drittanbieter-Kosten getrennt abgerechnet, soweit sie rechtlich geschuldet sind. Ersparte Kosten, Erstattungen und anrechenbarer Ersatzverdienst werden berücksichtigt; eine doppelte Verrechnung ist ausgeschlossen.
Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und gegen Nachweis des ersatzfähigen Schadens geschuldet. Bei einer Beendigung zur Unzeit nach Art. 404 Abs. 2 OR ist nicht schon deshalb das gesamte noch offene Honorar zu bezahlen.
Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte sowie deren Folgen bleiben unberührt und gehen diesen Absageregeln vor. Vorauszahlungen, die nach der Abrechnung nicht geschuldet sind, werden zurückerstattet; zwingende gesetzliche Rückzahlungsfristen bleiben unberührt.
10. Consulting und Digital Transformation
Beratungs- und Transformationsleistungen können Analysen, Konzepte, Workshops, Prozessdesign, Rollenklärung, Roadmaps, KPI-Logiken, Organisationsentwicklung, HR- und Recruiting-Prozessoptimierung, digitale Workflows, Tool-Evaluationen und Umsetzungsbegleitung umfassen.
Demircan Core Operations gibt keine Garantie dafür, dass bestimmte wirtschaftliche, organisatorische, personelle oder technische Ergebnisse erreicht werden. Der Erfolg hängt insbesondere von Entscheidungen, Umsetzung, Ressourcen, Datenqualität, Mitwirkung und Rahmenbedingungen des Kunden ab.
11. Recruiting Advisory
Recruiting Advisory bedeutet, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Recruiting-Prozesse professionell aufzubauen und gezielt weiterzuentwickeln.
Leistungen im Bereich Recruiting Advisory können insbesondere umfassen:
- Klärung der Wirkung einer Position im Unternehmen
- Rollenklärung
- Entwicklung von Rollen- und Anforderungsprofilen
- Definition relevanter Kompetenzen
- Entwicklung von Interviewleitfäden
- Entwicklung von Scorecards
- Entwicklung von Kommunikationsstandards
- Entwicklung relevanter Hiring- und Recruiting-Kennzahlen
- Strukturierung von Auswahl- und Entscheidungsprozessen
- Verbesserung der Candidate Experience
- Befähigung interner Hiring-Teams
- Workshops, Trainings und Sparring für HR, Hiring-Manager und Führungskräfte
Ziel von Recruiting Advisory ist es, interne Hiring-Teams zu befähigen, schneller, sicherer und fundierter zu entscheiden – mit mehr Klarheit, Qualität und einer besseren Candidate Experience.
Demircan Core Operations schuldet im Rahmen von Recruiting Advisory keine Besetzung einer Position, keine Einstellung einer bestimmten Person, keine Annahme eines Angebots durch Bewerberinnen, Bewerber, Kandidatinnen oder Kandidaten und keine bestimmte Dauer eines späteren Arbeitsverhältnisses, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Recruiting Advisory ist keine klassische Personalvermittlung, keine aktive Kandidatensuche, keine Direktansprache und keine Arbeitnehmerüberlassung, sofern dies nicht ausdrücklich separat schriftlich vereinbart wird.
Der Kunde trifft finale Auswahl-, Einstellungs-, Vertrags- und Vergütungsentscheidungen eigenverantwortlich.
Soweit DEMCO.ai im Rahmen eines Recruiting-Advisory-Mandats Zugriff auf Bewerbungs-, Kandidaten-, Interview-, Scorecard- oder Feedbackdaten erhält, sind diese vertraulich zu behandeln und dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
12. Diagnostik, Assessments und Surveys
Diagnostik-, Assessment-, Survey- und Feedbackleistungen dienen der strukturierten Reflexion, Entwicklung, Potenzialbeurteilung, Team- oder Organisationsanalyse.
Diagnostikergebnisse sind keine medizinische, psychotherapeutische, klinische oder abschliessende arbeitsrechtliche Beurteilung. Sie dürfen nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit weiteren relevanten Informationen betrachtet werden.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass betroffene Personen angemessen informiert werden und erforderliche Einwilligungen, Rechtsgrundlagen oder interne Freigaben vorliegen.
Demircan Core Operations trifft keine ausschliesslich automatisierten Entscheidungen über Personen. Die Auswertung kann digital unterstützt werden; die Einordnung und finale Entscheidung bleiben menschlich verantwortet.
13. Events, Workshops und Offsites
Bei Events, Workshops, Offsites und ähnlichen Formaten hängen Ablauf, Inhalte, Ergebnisse und Wirkung wesentlich von Teilnehmerzahl, Mitwirkung, Vorbereitung, Gruppendynamik, Rahmenbedingungen und Entscheidungen des Kunden ab.
Demircan Core Operations kann Dritte wie Locations, Technikdienstleister, Moderatoren, Diagnostikpartner oder sonstige Dienstleister einbeziehen, sofern dies für die Durchführung sinnvoll oder erforderlich ist.
Der Kunde ist verantwortlich für Teilnehmerinformationen, interne Freigaben, Arbeitssicherheit, Verhaltensregeln und, sofern relevant, Einwilligungen für Foto-, Video- oder Tonaufnahmen.
14. Einsatz digitaler Tools und Artificial Intelligence
Demircan Core Operations kann digitale Tools und künstliche Intelligenz einsetzen, um Recherchen, Analysen, Strukturierungen, Dokumente, Prozesse, Präsentationen, Konzepte oder Entscheidungsgrundlagen effizienter zu erstellen.
Vertrauliche Kundendaten, Bewerbungs-, Kandidaten-, Interview-, Scorecard-, Diagnostikdaten oder besonders schützenswerte Personendaten werden nicht ohne geeignete Grundlage, Sicherheitsprüfung und vertragliche Absicherung in externe KI-Systeme eingegeben.
Der Kunde kann vor Beginn eines Mandats schriftlich verlangen, dass bestimmte Datenkategorien nicht in externen KI- oder Cloud-Systemen verarbeitet werden.
KI-gestützte Ergebnisse werden fachlich geprüft. Eine vollständige Fehlerfreiheit digitaler oder KI-gestützter Arbeitsergebnisse kann nicht garantiert werden.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Bewerbungs-, Kandidaten-, Interview-, Scorecard- und Diagnostikdaten, Vergütungsinformationen, interne Unterlagen, Konzepte, Angebote, Methoden, Auswertungen und nicht öffentlich bekannte Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
16. Datenschutz
Demircan Core Operations bearbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung auf www.demco.ai und nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts.
Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Personendaten verantwortlich, insbesondere bei Mitarbeiter-, Bewerbungs-, Kandidaten-, Interview-, Scorecard-, Diagnostik-, Assessment- oder Survey-Daten.
Soweit erforderlich, schliessen die Parteien separate Datenschutz-, Auftragsbearbeitungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.
17. Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Konzepte, Methoden, Frameworks, Vorlagen, Präsentationen, Texte, Analysen, Designs, Strukturen, Diagnostiklogiken, Tools und sonstige Arbeitsergebnisse von Demircan Core Operations sind urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den konkret für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für interne geschäftliche Zwecke.
Demircan Core Operations behält alle Rechte an vorbestehenden Methoden, Vorlagen, Know-how, Frameworks, Tools, Arbeitsweisen, Konzeptbausteinen und allgemeinen Erkenntnissen.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder Nutzung für Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
18. Referenzen und Veröffentlichungen
Demircan Core Operations darf Namen, Logos, Projektinhalte, Testimonials, Fallstudien oder Ergebnisse des Kunden nur verwenden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat oder eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Anonymisierte oder allgemein beschriebene Erfahrungswerte dürfen verwendet werden, sofern keine Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen oder identifizierbare Personen möglich sind.
19. Gewährleistung
Welche Leistungen und Arbeitsergebnisse geschuldet sind, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt, nicht allein nach der Bezeichnung als Beratung, Mandat oder Dienstleistung.
Für Beratungs- und andere Auftragsleistungen schuldet Demircan Core Operations die getreue und sorgfältige vertragsgemässe Ausführung. Rechte bei Pflichtverletzungen richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit ein Werk oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis mit vereinbarten Eigenschaften geschuldet ist, bleiben die dafür geltenden gesetzlichen Mängelrechte erhalten. Dazu gehören nach Massgabe ihrer jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nachbesserung, Minderung, Vertragsaufhebung und Schadenersatz. Ein Vorrang der Nachbesserung besteht nur, soweit das anwendbare Recht ihn vorsieht.
Bitte teilen Sie Beanstandungen mit, damit diese geklärt werden können. Gesetzliche Prüfungs- und Rügeobliegenheiten bleiben unberührt; zusätzliche vertragliche Ausschlussfristen werden hierdurch nicht eingeführt.
Aussagen zum Ausbleiben einer Erfolgsgarantie oder zur nicht garantierten Fehlerfreiheit schränken weder vereinbarte Eigenschaften und Funktionen eines Arbeitsergebnisses noch gesetzliche Mängelrechte ein. Für Schadenersatz gilt Abschnitt 20.
20. Haftung
Für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, Personenschäden und jede sonstige zwingende Haftung haftet Demircan Core Operations nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ausschliesslich bei entgeltlichen Mandaten gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte und vorhersehbare Schäden und auf die für das betroffene Mandat vereinbarte Vergütung begrenzt, höchstens jedoch auf CHF 50'000. Massgebend ist die vereinbarte Vergütung, nicht der bereits bezahlte Betrag. Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie die Haftung für eine wesentliche Vertragspflicht in gesetzlich unzulässiger Weise beschränken würde.
Ebenfalls ausschliesslich gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn und ausgebliebenen Einsparungen, nur soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die im ersten Absatz genannten Haftungsfälle sind davon nicht erfasst. Auch dieser Ausschluss gilt nicht, soweit er die Haftung für eine wesentliche Vertragspflicht in gesetzlich unzulässiger Weise beschränken würde.
Gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden sowie bei unentgeltlichen Leistungen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen; die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse für Geschäftskunden gelten nicht.
21. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung
Leistungen von Demircan Core Operations stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs-, medizinische, psychotherapeutische oder klinische Beratung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und eine entsprechende Qualifikation vorliegt.
Bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, medizinischen oder arbeitsrechtlichen Fragen ist eine geeignete Fachperson beizuziehen.
22. Höhere Gewalt
Wird eine vereinbarte Leistung durch ein ausserordentliches Ereignis beeinträchtigt, informieren wir den Kunden ohne schuldhaftes Zögern über die Auswirkungen und zumutbare Massnahmen zur Begrenzung der Folgen. Erforderliche Anpassungen von Terminen oder Leistungen stimmen die Parteien ab; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Technische Ausfälle, Cyberangriffe, Krankheit oder der Ausfall eines Drittanbieters begründen für sich allein keine Haftungsbefreiung. Ob eine Partei die Störung und ihre Folgen zu verantworten hat, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, einschliesslich der gesetzlichen Verantwortlichkeit für beigezogene Dritte. Eigene Organisations-, Sicherheits-, Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungsfehler werden durch diese Regelung nicht freigestellt.
Bei Verzögerung, vorübergehender oder endgültiger Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Leistungs-, Beendigungs-, Abrechnungs- und Schadenersatzregeln. Die Rechte nach den Abschnitten 9, 19, 20, 23 und 24 werden dadurch nicht eingeschränkt.
Soweit für eine endgültig ausfallende Leistung nach dem anwendbaren Recht kein Vergütungsanspruch besteht, werden die darauf entfallenden Vorauszahlungen zurückerstattet. Erbrachte Leistungen und Aufwendungen werden nur insoweit abgerechnet, als sie rechtlich geschuldet sind; eine doppelte Verrechnung ist ausgeschlossen. Zwingende Rückzahlungsfristen bleiben unberührt.
23. Beizug von Dritten
Demircan Core Operations kann geeignete Dritte zur Leistungserbringung beiziehen, soweit dies nach der Vereinbarung und dem anwendbaren Recht zulässig ist. Eine geschuldete persönliche Leistungserbringung bleibt zu beachten.
Soweit Dritte als Hilfspersonen zur Erfüllung unserer eigenen vertraglichen Pflichten eingesetzt werden, richtet sich unsere Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Beschränkung auf die blosse Auswahl und Koordination dieser Dritten wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Die Übertragung eines Auftrags zur selbstständigen Besorgung an einen Dritten setzt eine entsprechende Befugnis nach der Vereinbarung oder dem anwendbaren Recht voraus. Die Verantwortung für die Übertragung, die Auswahl und Instruktion sowie weitere gesetzliche Ansprüche bestimmen sich nach dem anwendbaren Recht. Die tatsächliche Funktion des Dritten ist massgebend, nicht allein seine Bezeichnung als Partner oder Unterauftragnehmer.
Soll der Kunde einen eigenen Vertrag mit einem Drittanbieter schliessen, klären wir vor dessen Beauftragung, welche Leistungen der Drittanbieter erbringt und welche Pflichten bei Demircan Core Operations verbleiben. Ein solcher Direktvertrag beseitigt weder unsere eigenen vereinbarten Leistungen noch die Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen.
24. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer und der vereinbarte Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Mandate können befristet, projektbezogen oder fortlaufend ausgestaltet sein.
Soweit das Mandat dem Auftragsrecht untersteht oder auftragsrechtlich zu beenden ist, kann es von beiden Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein wichtiger Grund ist dafür nicht erforderlich. Eine vertragliche Kündigungsfrist schränkt dieses Recht nicht ein.
Bereits erbrachte vertragsgemässe Leistungen und ersatzfähige Aufwendungen bleiben nach Abschnitt 9 abzurechnen. Bei einer Beendigung zur Unzeit bleiben gesetzlich begründete Ansprüche auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens vorbehalten. Allein die Beendigung begründet keinen Anspruch auf das gesamte noch offene Honorar.
Für andere Vertragstypen richten sich Dauer, Beendigung und deren Folgen nach den wirksam vereinbarten Bedingungen und dem anwendbaren Recht. Gesetzliche Beendigungs-, Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.
Fortbestehende Rechenschafts-, Rückgabe-, Vertraulichkeits- und Abwicklungspflichten bleiben unberührt.
25. Änderungen der AGB
Demircan Core Operations kann diese AGB für künftige Vertragsabschlüsse anpassen. Für einen bereits geschlossenen Vertrag bleibt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung massgebend.
Änderungen für laufende Vertragsverhältnisse bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Schweigen oder die blosse weitere Nutzung der Website gelten nicht als Zustimmung. Zwingendes Recht und vorrangige Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
26. Salvatorische Klausel
Werden einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil oder sind sie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar, richten sich die Folgen nach dem anwendbaren Recht.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Ob und in welchem Umfang der übrige Vertrag fortbesteht, bestimmt sich ebenfalls nach dem anwendbaren Recht.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre. Konsumentinnen und Konsumenten verlieren dadurch keinen Schutz zwingender Vorschriften, der ihnen nach dem auf den konkreten Vertrag anwendbaren Kollisionsrecht, insbesondere dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts, zusteht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, Altdorf UR, Schweiz.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.